Definition

Grappa ist ein italienischer Tresterbrand und zählt zu den Spirituosen. Er wird aus den Pressrückständen, der zur Weinherstellung verwendeten Trauben hergestellt.

Der Name Grappa leitet sich von der italienischen Bezeichnung graspo ab und bedeutet soviel wie Traube. Laut italienischem Gesetz muss der Alkoholgehalt von Grappa mindestens 37,5 und maximal 70 % Vol. betragen. Der Zuckergehalt von Grappa ist sehr niedrig und liegt etwa bei 2 %.

Zudem muss Grappa aus der direkten Destillation des Trester (beispielsweise Schalen von ausgepressten Weintrauben) gewonnen werden. Grappa darf nicht aus dem Trester von Zweitweinen, die durch Auslaugen mit Wasser entstanden sind und dessen anschließender Destillation hergestellt werden.

Darüber hinaus ist Grappa ein, von der EU anerkanntes, ausschließlich italienisches Produkt.

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Mike Häusermann
Spiezgässli 7
3703 Aeschi b. Spiez

078 898 98 25

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